Selbstverpflichtung
Selbstverpflichtung des Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen, insbesondere mit Unternehmen der pharmazeutischen Industrie.
1. Präambel
- Der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. ist der Selbsthilfeverband der an Lungenkrebs erkrankten Menschen. Er ist ein eingetragener Verein. Er besitzt die Gemeinnützigkeit. Der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. tritt unter den Grundsätzen der Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Normalisierung, Integration und Teilhabe der an Lungenkrebs erkrankten Menschen an. Dieses Engagement bezieht sich auf alle Politikbereiche, insbesondere auch auf die Gesundheitspolitik.
- Um Ihren Auftrag der Interessenvertretung der an Lungenkrebs erkrankten Menschen sachgerecht wahrnehmen zu können, ist es für den Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. unabdingbar, seine Neutralität und Unabhängigkeit strikt zu wahren. Der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. .strebt daher auf der Basis seiner Neutralität und Unabhängigkeit eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den übrigen Akteuren im Gesundheitswesen an. Der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. begrüßt das Interesse der Wirtschaft an einer solchen Zusammenarbeit und sieht hier die Chance zu einem gleichberechtigten Dialog.
- Um seine Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe-Lungenkrebs zu bewahren und künftig zu gewährleisten werden folgende Leitsätze für die partnerschaftliche Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen formuliert.
2. Allgemeine Grundsätze
- Der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. richtet seine fachliche und politische Arbeit ausschließlich an den Bedürfnissen und Interessen seiner an Lungenkrebs erkrankten Mitgliedern aus. Sie will Selbstbestimmung und Patientensouveränität fördern. Bei der Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen kann es daher nicht darum gehen, alleine die Erwartungen Dritter zu erfüllen, nur um beispielsweise Zuwendungen zu erhalten.
- Die partnerschaftliche Kooperation zwischen dem Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. und Wirtschaftsunternehmen muss mit den satzungsgemäßen Zielen und Aufgaben des Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. im Einklang stehen und diesem dienen. Der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. kann auch keine Zusammenarbeit akzeptieren, die die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet oder gar ausschließt.
- In den Bereichen der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen, insbesondere mit der pharmazeutischen Industrie, muss der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. die volle Kontrolle über die Inhalte der Arbeit behalten.
- Jedwede Kooperation und Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen, insbesondere aus der Pharmabranche, ist im Bestreben nach Transparenz zu behandeln, um die Neutralität und Unabhängigkeit des Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. auch insoweit sicherzustellen.
- Sollte mit einem Unternehmen eine Sponsoringvereinbarung (siehe Abschnitt V.) getroffen werden, sind die geltenden steuerrechtlichen Vorschriften insbesondere im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit von Vereinen zu beachten.
3. Information und inhaltliche Neutralität.
- In Kooperation mit der Pharmaindustrie, Anbieter von Heil-und Hilfsmitteln und anderen Unternehmen, die Produkte für an Lungenkrebs erkrankte herstellen, ist auf eine eindeutige Trennung zwischen Produktwerbung des Unternehmens, Empfehlungen der Selbsthilfe und Information der Selbsthilfe zu achten,
Die Selbsthilfe wirbt nicht für Produkte.
Der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. gibt grundsätzlich weder Empfehlungen Medikamente, Medikamentengruppen oder Medizinprodukte noch Empfehlungen für bestimmte Therapien oder diagnostischen Verfahren,
Im Einzelfall ist die Abgabe einer Empfehlung jedoch dann denkbar, wenn dieses auf dem Bewertungsergebnis anerkannter und neutraler Expertengremien beruhen. Verlautbarungen von Wirtschaftsunternehmen werden hingegen nicht unkommentiert und einseitig weitergegeben.
- Der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. sieht es im Übrigen als seine Pflicht an, über die Erfahrungen von Betroffenen mit Medikamenten, Medizinprodukten, Therapien und diagnostischen Verfahren zu informieren. Entsprechendes gilt für die Information über die Vielfalt des Angebotes und über neue Entwicklungen in den Bereichen Prävention, Kuration und Rehabilitation.
- Der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. ist in seiner fachlichen Arbeit unabhängig und nicht an medizinische Fachrichtungen gebunden. Er steht auch komplementären Heilmethoden und Therapierichtungen offen gegenüber.
4. Kommunikationsrechte
- Der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. gewährt ggf. den ihn unterstützenden Unternehmen im Rahmen der geschlossenen Vereinbarungen Kommunikationsrechte, wie z. B. das Recht der Logo-Verwendung. Davon ausgeschlossen ist jedoch die unmittelbare oder mittelbare Bewerbung von Produkten bzw. Produktgruppen zur Therapie von Lungenkrebs. Ausgeschlossen ist insbesondere eine Vereinbarung, wonach von einer Homepage des Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. bzw. seiner ordentlichen Mitglieder durch einen Link auf das Logo eines Wirtschaftsunternehmens umgeschaltet werden kann.
- Eine Verwendung des Logos und des Namens des Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V.darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung, in schriftlicher Form, des Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. erfolgen. Das Logo muss dann originalgetreu verwendet werden. Abweichungen oder Änderungen sind nicht zulässig.
5. Zuwendungen
- Der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. nimmt finanzielle Zuwendungen von Privatpersonen, Firmen, Verbänden, Stiftungen oder der öffentlichen Hand entgegen. Auch eine Unterstützung durch die pharmazeutische Industrie ist möglich. Dabei wird der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. vermeiden, in Abhängigkeit von einem bestimmten Unternehmen oder von einer bestimmten Person zu geraten. Der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs achtet bei der Förderung durch Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen insbesondere darauf, dass eine Beendigung der Unterstützung niemals den Fortbestand und die inhaltliche Arbeit der Selbsthilfe-Lungenkrebs gefährden kann.
- Der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. trifft ggf. auch Sponsoring Vereinbarungen mit Wirtschaftsunternehmen. Unter Sponsoring ist dabei die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen, durch Unternehmen zur Förderung der Selbsthilfe-Lungenkrebs zu verstehen. Der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs sichert eine Unabhängigkeit gegenüber Sponsoren dadurch ab, dass Sponsoring Vereinbarungen schriftlich fixiert und die Zuwendungen transparent gemacht werden.
- Der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. bietet den unterstützenden Firmen an, die im Rahmen der geschlossenen Vereinbarungen erfolgten Zuwendungen öffentlich zu dokumentieren.
6. Unterstützung der Forschung
- Dier Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. begrüßt Forschungsanstregungen, die einer Verbesserung der Situation von Lungenkrebspatienten dienen.
- Der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. ist grundsätzlich bereit, über solche Forschungsprogramme, insbesondere klinische Studien, zu berichten, um so die Beteiligung von Probanden an den Forschungsprogrammen bzw. Studien zu ermöglichen. Eine solche Unterstützung setzt voraus, dass die Informationen über das Forschungs- und Studiendesign gegenüber dem Selbsthilfe-Lungenkrebs vollständig offengelegt werden.
7. Veranstaltungen
- Der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. trägt dafür Sorge, dass auch von ihm organisierten, durchgeführten Veranstaltungen stets die Neutralität und Unabhängigkeit gewahrt bleibt.
- Bei der Festlegung der Inhalte insbesondere darauf zu achten, dass die Sachverhalte objektiv dargestellt und behandelt werden. Dies schließt eine einseitige Darstellung zugunsten eines bestimmten Unternehmens, einer bestimmten Therapie oder eines bestimmten Produktes grundsätzlich aus. Ist die Veranstaltung Teil einer Sponsoring-Vereinbarung, dann trägt der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. Sorge dafür, dass die behandelten Themenbereiche nicht allein von Referenten, die bei dem jeweiligen Sponsor angestellt oder von dem jeweiligen Sponsor finanziell abhängig sind, behandelt werden.
Berlin, im November 2013